Liebe Kundin, lieber Kunde,

bitte lesen Sie sich vor Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HeimatEntdeckerTouren rund um den Chiemsee genau durch. Diese werden mit Ihrer Buchung Inhalt des Vertrages zwischen Ihnen - dem Kunden - und mir, Josefine Lechner, Grafmühlweg 5, 83093 Antwort/Bad Endorf - der Veranstalterin.

Die AGB

Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen kann jede(r), die/der den in der Ausschreibung genannten Anforderungen gewachsen ist. Die Veranstalterin bzw. die benannte Veranstaltungsleitung ist berechtigt, zu Beginn und während der Veranstaltung eine(n) Teilnehmer/-in auszuschließen, der/die erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Anmeldung/Vertragsabschluss

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Veranstalterin den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, per Email oder online anhand des Anmeldeformulars erfolgen. Der Vertrag kommt mit der von der Veranstalterin übermittelten Anmeldebestätigung zustande. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben sind Sie selbst verantwortlich.

Preise/Bezahlung

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Des kost‘s

Allgemeines

Bei den von mir angebotenen Touren handelt es sich um begleitete Touren. Diese enthalten keinen Unterricht im Bergsteigen im Sinne der Bayerischen Bergschulverordnung.

Leistungen

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. Bei Unternehmungen in der freien Natur ist stets mit wetterbedingten Änderungen der Veranstaltungsausschreibung zu rechnen. Anzahlungen für Hüttenübernachtungen (soweit möglich in Zimmerlagern) werden von der Veranstalterin zusammen mit dem Veranstaltungspreis in Rechnung gestellt und an die jeweilige Hütte im Vorhinein überwiesen. Bei Bezahlung auf den Hütten werden diese vom Hüttenwirt direkt mit dem Kunden verrechnet. Bei Versäumnis durch den Hüttenwirt ist die Veranstalterin nicht zu Ersatzleistungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme wird die Hüttenanzahlung nicht rückerstattet.

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Eingang bei der Veranstalterin wirksam. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden folgende Stornogebühren fällig:

Bei Tagesveranstaltungen:
- ist der Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich
- bei einem Rücktritt von 6 bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % Stornogebühren fällig
- bei Rücktritt am Veranstaltungstag sind 100 % Stornogebühren fällig.

Bei Mehrtagesveranstaltungen:
- ist der Rücktritt bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich
- bei einem Rücktritt von 20 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % Stornogebühren fällig
- bei einem Rücktritt ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn an, sind 100 % Stornogebühren fällig.

Falls Sie der Veranstalterin eine/n Ersatzteilnehmer/-in nennen können, entfallen die Stornogebühren.
Stornogebühren sind unabhängig vom Grund Ihres Rücktrittes (z.B. Krankheit) fällig. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch den Rücktritt kein Schaden entstand oder der Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale der Veranstalterin ist.

Rücktritt durch die Veranstalterin

Wird die in der Ausschreibung aufgeführte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Veranstalterin berechtigt, kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden bereits gezahlte Veranstaltungsvergütungen vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz von Seiten des Kunden ist ausgeschlossen.

Wetterbedingte Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung der Veranstalterin. In diesem Falle erhält der Kunde eine Gutschrift oder auf Wunsch den bezahlten Veranstaltungspreis zurück erstattet.

Andere Gründe für Veranstaltungsabsagen von Seiten der Veranstalterin führen ebenfalls zu einem Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsvergütung an den Kunden, sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird.

Haftung/ Versicherung

Das Unterwegssein in der Natur und im Gebirge beinhaltet immer auch ein gewisses Restrisiko. Auch bei sorgfältigster Planung ist es nicht möglich 100%ige Sicherheit zu gewährleisten. Daher erfordert die Teilnahme ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Veranstalterin vor Veranstaltungsbeginn über etwaige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzten. Weiterhin sind den Anweisungen der Veranstalterin bzw. ihrer eingesetzten Veranstaltungsleitung Folge zu leisten.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder der von ihr eingesetzten Veranstaltungsleitung beruhen.

Die Veranstalterin verfügt über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung über den Gruppenvertrag der Trainerversorgung e.V. bei der R+V Versicherung

Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Gerichtsstand gilt der Sitz von HeimatEntdeckerTouren rund um den Chiemsee.

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Stand: 25. Mai 2018